Fragen & Antworten
Die Antworten auf die meist gestellten Fragen haben wir hier zusammengestellt
Muss ich für die Beantragung der NIE persönlich vor Ort sein?
Nein, Sie können die NIE mit dem von Daniel Pires entwickelten Prozess über Smart Service auch von Deutschland aus beantragen.
Die NIE gilt als Steuernummer. Bezahle ich dann automatisch meine Steuern in Spanien?
Kann ich mit einer auf Mallorca beantragten NIE auch eine Immobilie z.B. in Madrid kaufen?
Darf ich meinen Ausweis aus der Hand geben und nach Mallorca schicken?
Ich lebe nicht mehr in Spanien. Kann ich die NIE abmelden?
Ich habe mein NIE Zertifikat verlegt, was muss ich tun?
Wenn die NIE verschwunden ist, muss der Beantragungsprozess erneut durchlaufen werden, auch wenn Sie wieder dieselbe NIE erhalten. Wir unterstützen Sie gerne dabei.
Kann ich den Ausweis, der für die Beantragung der NIE notwendig ist, auch persönlich im Smart Service Büro abgeben?
Ja, es ist auch möglich, den Ausweis persönlich im Büro abzugeben, wenn man sowieso auf der Insel ist. Zwischen 10-13:30 Uhr nehmen wir Ausweise im Büro entgegen.
Benötigen Kinder eine NIE?
Kinder benötigen z.B. dann eine NIE, wenn sie in Spanien zur Schule oder in den Kindergarten gehen sollen. Aber auch dann, wenn eine Immobilie gekauft wird und um Vermögens- oder Erbschaftssteuern zu reduzieren bereits beim Kauf auf die Erben aufgeteilt wird.
Auf einigen NIE-Zertifikaten ist ein Vermerk enthalten, dass es nur eine Gültigkeit von 3 Monaten hat. Bei anderen ist dieser Hinweis aber nicht enthalten. Was hat es damit auf sich?
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